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Channel: Kommentare zu: Dreifachnamen bleiben in Deutschland verboten (Quelle: welt-online)
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Von: Maryien

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Sehr geehrter Herr von der Wehl,

meine Anfrage ist ein Freundschaftsdienst für meinen Nachbarn.

Er (28) , allein erziehend wünscht sich das sein Sohn (6) seinen Familiennamen trägt.

Zur Situation.

Kindesvater und Mutter lebten unverheiratet zusammen als das Kind auf die Welt kam; das halbe Sorgerecht wurde ihm sofort zugestanden.

Als der Sohn 6 Monate alt war, trennte der Kindesvater sich sehr apprupt (er warf die Kindesmutter raus) da diese das Baby fast vor die Wand geworfen hätte.

Er wendete sich ans Jugendamt um von dort Unterstützung zu bekommen, aber die Kindesmutter weigerte sich den Antrag zu unterschreiben und kümmerte sich auch nur selten und sporadisch um das Befinden ihres Sohnes.

Um die Unterstützung des Jugendamtes dennoch zu bekommen, richtete mein Nachbar sich ans Familiengericht und bekam in diesem Zusammenhang das volle Sorge.- & Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Nach weiteren Eskapaden mit der Mutter wurde es vom Jugendamt abgesegnet, das dem launenhafte Umgang der Mutter zum Kind einhalt geboten wird.

Seit dem der Junge ca. 1 Jahr alt ist, kümmert die Mutter sich nun garnicht mehr, nicht mal eine Karte zum Geb. oder neugierige Anrufe wie es dem Kind geht.

Hier nun die Frage:

Der Junge (6) hat den Nachnamen der Mutter, lebt aber beim Vater.

Wie stehen die Chancen für den Vater, eine Namensänderung beim Jungen (auch im Hinbick auf die bevorstehende Schulzeit) vorzunehmen?
Wo/wie kann er das machen und mit welchen Kosten muss er etwa rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Maryien


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